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Welche Unterlagen brauche ich beim Immobilienverkauf?

Sie möchten verkaufen, aber Ihre Unterlagen liegen in verschiedenen Ordnern? Für das erste Kennenlernen ist das kein Hindernis. Mit dieser Checkliste können Sie sortieren, was vorhanden ist und was noch geklärt werden muss. Nicht jede Position trifft auf jede Immobilie zu.

Helle Küche mit Holzfronten – illustratives Stockfoto

Für den ersten Kontakt reicht ein Überblick.

Objektart, Ort und ein grober Zeitplan reichen, damit wir ins Gespräch kommen. Größe, Baujahr und Zustand helfen bei der Vorbereitung. Wenn eine Angabe nur geschätzt ist, kennzeichnen Sie das einfach. Sie müssen vor einer unverbindlichen Anfrage keine vollständige Bauakte beschaffen.

Für unsere erste Einschätzung sind vorhandene Grundrisse und ein paar aktuelle Fotos hilfreich. Vertrauliche Dokumente, Ausweise oder Gästedaten gehören nicht in das Foto-Feld. Wenn wir Unterlagen benötigen, stimmen wir die Übergabe gesondert mit Ihnen ab.

Haus: Eigentum, Flächen und Gebäude nachvollziehbar machen.

Sammeln Sie vorhandene Angaben zum Grundstück und zum Gebäude. Grundrisszeichnungen und eine Wohnflächenberechnung beantworten unterschiedliche Fragen: Die Zeichnung zeigt die Raumaufteilung, die Berechnung die Herleitung der angegebenen Fläche. Alte Zeichnungen sollten mit dem heutigen Zustand verglichen werden.

Für Eigentumsverhältnisse und eingetragene Rechte ist der Grundbuchinhalt relevant. Einen Auszug kann nicht jede beliebige Person abrufen; erforderlich ist ein berechtigtes Interesse. Informationen zu Einsicht und Auszügen stellt das niedersächsische Landesjustizportal bereit. Fragen zu Belastungen und deren rechtlicher Behandlung klären die zuständigen Fachleute.

  • Grundbuchauszug und vorhandener Lageplan
  • Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und vorhandene Genehmigungen
  • Baujahr, Heizung und Nachweise wichtiger Modernisierungen
  • Bekannte Mängel und vorhandene Gutachten oder Untersuchungen

Eigentumswohnung: Auch die Gemeinschaft gehört dazu.

Bei einer Wohnung möchten Interessenten zusätzlich verstehen, welche Kosten und Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft gehören. Legen Sie deshalb die vorhandenen Verwaltungsunterlagen dazu und fragen Sie bei fehlenden Dokumenten zunächst Ihre Verwaltung.

Die Dokumente sollten möglichst den aktuellen Stand zeigen. Eine ältere Abrechnung kann nützlich sein, ersetzt aber nicht automatisch einen aktuellen Wirtschaftsplan. Bekannte geplante Maßnahmen, Beschlüsse und Sonderumlagen sollten früh angesprochen werden.

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Aktueller Wirtschaftsplan und vorhandene Jahresabrechnungen
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen und relevante Beschlüsse
  • Informationen zu Rücklagen, beschlossenen Maßnahmen und Hausgeld

Energieausweis rechtzeitig prüfen.

Prüfen Sie früh, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und ob für Ihr Objekt eine Ausnahme greift. Im Regelfall muss er Kaufinteressenten spätestens bei einer Besichtigung vorgelegt werden. Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, sind die gesetzlich vorgesehenen Energieangaben in der Anzeige zu berücksichtigen.

Die konkreten Regeln stehen in den verlinkten §§ 80 und 87. Art des Ausweises, mögliche Ausnahmen und die Angaben für Ihr Objekt sollten vor Veröffentlichung geklärt sein. Diese Checkliste ersetzt keine rechtliche oder energetische Fachberatung.

Ferienimmobilie oder vermietetes Objekt: Nutzung und Vereinbarungen ergänzen.

Bei einer genutzten oder vermieteten Immobilie reicht die Raumaufteilung allein nicht aus. Bestehende Mietverhältnisse, Buchungen oder Vereinbarungen mit einer Verwaltung können für Besichtigung, Präsentation und Übergabe wichtig sein. Wir besprechen zunächst, welche Informationen gebraucht werden; personenbezogene Daten von Mietern und Gästen sollten dabei auf das Erforderliche beschränkt bleiben.

Trennen Sie belegte Einnahmen und laufende Kosten von Prognosen. Eine erwartete Ferienvermietung ist keine garantierte Rendite. Auch die zulässige Nutzung muss anhand der Unterlagen geprüft werden; bisherige Nutzung und künftige Erlaubnis sind nicht automatisch dasselbe.

  • Vorhandene Unterlagen zur Nutzung und bestehenden Vermietung
  • Übersicht laufender Buchungen ohne unnötige Gästedaten
  • Verwaltungs- und Dienstleistungsvereinbarungen
  • Inventarliste, falls Einrichtung mitverkauft werden soll

Wenn etwas fehlt, machen wir daraus einen nächsten Schritt.

Markieren Sie fehlende oder veraltete Unterlagen und notieren Sie, wer helfen könnte: etwa die Verwaltung, ein früherer Planer oder die zuständige Behörde. Wir gehen den Stand mit Ihnen durch und legen fest, was vor der Vermarktung geklärt werden sollte.

Sie müssen den Verkauf noch nicht endgültig beschlossen haben. Die erste Immobilieneinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit und die dafür anfallende Provision vereinbaren wir gesondert.

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Von Nic & Hendrik. Ohne Maklerauftrag.So funktioniert’s